In Wien gestaltet sich die Parkplatzsuche so wie in vielen anderen Städten oft als Herausforderung. Aus diesem Grund ist es ratsam, im Voraus ein Halteverbot zu beantragen, damit am Umzugstag ein Parkplatz für den Umzugswagen zur Verfügung steht und niemand Zeit mit der Parkplatzsuche verschwenden muss.
Das sind die Vorteile einer Halteverbotszone auf einen Blick:

Bei privat organisierten Umzügen sieht man es immer wieder: Zwei aufgestellte Stühle, die mit Seilen verbunden sind und auf einem selbstgebastelten Schild ein Halteverbot ankündigen. Wer Pech hat, bekommt dafür ein Ordnungsgeld, denn Halterverbotszonen müssen offiziell beantragt und genehmigt werden.
Dafür gibt es ein spezielles Antragsformular, das schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss. Dieser Antrag sollte etwa 2 Wochen vor dem geplanten Umzug gestellt werden, damit er noch zuverlässig bearbeitet werden kann. Normalerweise erhalten Sie innerhalb einer Woche nach Einreichung des Antrags einen Genehmigungsbescheid. Die Anbringung der Halteverbotsschilder sollte mindestens drei Tage vor dem Umzug erfolgen.
Hinweis: Unterschied einfaches und doppelseitiges Halteverbot
Für die meisten Straßen in Wien kann eine Halteverbotszone beantragt werden. Dabei wird zwischen einem einfachen Halteverbot, das eine Fahrbahnseite (bis zu 15 Meter) sperrt, und einem doppelseitigen Halteverbot unterschieden, das beide Straßenseiten betrifft.
Ein Umzug ist immer mit einem großen Planungs- und Organisationsaufwand verbunden. Daher möchten wir Ihnen möglichst viel Arbeit abnehmen und kümmern uns gerne um die Einrichtung einer Halteverbotszone. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Auszugs- oder Einzugsort vorab zu besichtigen und gemeinsam mit Ihnen den optimalen Be- und Entladeort zu bestimmen. Anschließend übernehmen wir alle erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Parkzone in Absprache mit den örtlichen Behörden.
Fremdfahrzeuge, die am Umzugstag innerhalb der Parkzone geparkt sind, werden konsequent abgeschleppt. Dies sichert uns einen störungsfreien Ablauf und verhindert unnötige Verzögerungen durch lange Transportwege und Zeitverluste.
Sie können sich auf unsere Erfahrung bei Umzügen aller Art verlassen. Unser Team kennt die Formalitäten für die Beantragung des Halteverbotes und hält bei der Antragstellung sämtliche Informationen und Dokumente bereit, die erforderlich sind.

Wenn das Halteverbot für Ihre Übersiedlung innerhalb Wiens offiziell eingerichtet wurde, dann dürfen dort für den Geltungszeitraum keine Fahrzeuge parken. Sollte dort trotzdem ein Auto abgestellt werden, kann die Polizei auf Anfrage dafür sorgen, dass diese abgeschleppt werden. Dies gilt allerdings mit einer Ausnahme: Wenn ein Fahrzeug bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkehrsschildes in der Parkverbotszone geparkt war, sind die Antragsteller für die anfallenden Kosten des Abschleppens verantwortlich.
Sollte das Fahrzeug nachträglich in der Parkverbotszone abgestellt werden, muss die Behörde die Abschleppkosten vom Fahrzeughalter einfordern, es sei denn, die Kosten wurden bereits vom Fahrzeughalter bei der Abholung des Fahrzeugs beglichen.
Wiener Stadt Umzug
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